Hundehaftpflichtversicherung-Vergleich.net
Jedes Jahr gibt es durch Hunde in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Schadensfälle. Dabei schliesst die Privathaftpflichtversicherung, die jeder Bürger haben sollte, die Absicherung für einen Hund nicht ein. Hundehalter benötigen hierzu eine Hundehaftpflicht Versicherung. Eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung ist schon für kleines Geld zu haben und bietet Schutz vor Schadensersatzforderungen Dritter.
Inhalt:
Mit der Hundehaftpflicht Versicherung kann sich der Hundebesitzer vor Forderungen auf Schadensersatz durch Dritte finanziell absichern. Denn jeder Hundehalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Schadensfälle die sein Hund verschuldet hat, zu haften. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Tierhalter daran unverschuldet ist.
Eines der liebsten Haustiere der Deutschen ist der Hund. Als Hundebesitzer ist man für alle Schadensfälle finanziell haftbar, die das Tier anrichtet. Ganz gleich ob der Vierbeiner nun besonders lieb ist oder nicht, unter gewissen Gegebenheiten kann jeder Hund Schwierigkeiten verursachen. Bereits in sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend. Und nahezu in der ganzen Bundesrepublik Deutschland ist die Hundehalter-Haftpflicht bei als gefährlich klassifizierten Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.
In einigen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für Hunde Vorschrift. Jedoch sollten sich auch Halter von Hunden bei denen keine Pflicht besteht, mit einer Hundehaftpflicht Versicherung vor dem Risiko eventueller Schadensansprüche schützen. Jedes Bundesland hat hierzu seine eigenen Vorschriften und Regeln an die sich ein Hundebesitzer halten muss. Die nachfolgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Regulierungen der Hundehaftpflichtversicherung:
Pflicht nach der Hunderasse | Pflicht in den Bundesländern | Freiwillig in den Bundesländern |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Berlin | Mecklenburg-Vorpommern |
Brandenburg | Hamburg | |
Bremen | Niedersachsen | |
Hessen | Sachsen-Anhalt | |
Nordrhein-Westfalen | Schleswig-Holstein | |
Rheinland-Pfalz | Thüringen | |
Saarland | ||
Sachsen | ||
Schleswig-Holstein |
Wie die Tabelle zeigt, ist die Hundehaftpflicht bereits in sechs Bundesländern vorgeschrieben. Bis auf Mecklenbrug-Vorpommern, wo es keine Versicherungspflicht gibt, gilt in den verbleibenden Bundesländern eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen, die als aggressiv und/oder gefährlich eingestuft sind. Dabei kommt es auch wiederum auf das jeweilige Bundesland an, welche Hunderassen wo als gefährlich eingruppiert werden.
Selbst wenn der Vierbeiner noch so gut erzogen ist und keinesfalls gefährlich ist, kann es trotzdem zu unerwarteten Schadensfällen kommen. Wenn der Hund zum Beispiel ganz euphorisch eine alte Dame anspringt, diese dadurch stürzt und sich dabei etwas bricht. Oder sich der Vierbeiner erschreckt, von der Leine losreisst und auf die Strasse rennt und dadurch einen Autounfall verschuldet. Der Hundebesitzer steht hierfür voll in der Haftung.
Wieviel das dem Hundebesitzer kostet, kommt natürlich auch ganz auf die Schwere der Unglücksfolgen an. Fakt ist allerdings, dass der Hundehalter finanziell für jeden Schaden in der Haftung steht, den sein Tier verschuldet und deshalb ganz schnell in einen finanzielle Schieflage geraten kann. Dafür bietet die Hundehaftpflicht Versicherung den entsprechenden Risikoschutz. Ausserdem ist die Hundehaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Personen sind dabei abgesichert:
Die Hunde-Haftpflichtversicherung leistet bei Schadensfällen bis zur vereinbarten Deckungssumme, die der Vierbeiner an Sachen oder Personen anrichtet oder ein Vermögensschaden entsteht. Der Versicherungsschutz übernimmt nicht nur die Erstattung für Reparaturen oder die Neuanschaffung von kaputten Dingen, sondern trägt auch die Behandlungskosten von Verletzten. Ebenso sind Vermögensschäden versichert, falls der Hund zum Beispiel eine Person durch einen Biss verletzt und der Verletzte dadurch für eine gewisse Zeit arbeitsunfähig ist, wird der daraus entstandene wirtschaftliche Vermögensschaden des Geschädigten erstattet.
Eine Hundehaftpflicht bietet somit Versicherungsschutz für:
In jedem Fall sollte die Deckungssumme in ausreichender Höhe gewählt werden. Dabei ist es ratsam, das Minimum hierfür bei fünf Millionen Euro für Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden anzusetzen.
Nachfolgende Leistungen sollte der Hundehalter absichern:
Hundebesitzer die Mieter sind, sollten Mitsachschäden in jedem Fall absichern. So erstattet die Versicherungsgesellschaft zum Beispiel, falls Bello ganz impulsiv den Türrahmen anspringt und diesen dabei verkratzt. Der Versicherungsschutz ist in der Regel ebenfalls in gemieteten Ferienunterkünften oder Hotels gültig. Die Versicherung übernimmt allerdings keine Beschädigungen, die im Laufe der Zeit entstehen, falls der Vierbeiner beispielsweise alltäglich über den Holzboden läuft und dieser dadurch immer etwas mehr verkratzt.
Ebenfalls empfehlenswert ist die Absicherung von sogenannten Deckschäden. Diese Absicherung kommt zum Tragen, falls ein Rüde beispielsweise eine reinrassige Hündin ungewollt deckt und dem Hundezüchter dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Wie zum Beispiel Kosten für den Tierarzt oder dass die Hundedame keine Rassewelpen wirft und der Züchter somit finanzielle Einbussen erleidet. Ob der jeweilige Versicherer diese Risiken bereits versichert, lässt sich ganz einfach genau in den Versicherungsbedingungen nachprüfen.
Bei vielen darf der Hund mit in die Ferien reisen. Um auch hier ausreichend abgesichert zu sein, wird ein Risikoschutz für das Ausland benötigt, welcher am besten mindestens zwölf Monate sein sollte. Einige Versicherungsgesellschaften unterscheiden bei Auslandsaufenthalten oft zwischen Reisen in europäische Länder und weltweiten Aufenthalten.
Info:
Je nach Anbieter können manche dieser Leistungen bereits im Basisschutz enthalten sein. Um jedoch einen umfassenden Versicherungsschutz zu haben, ist es meist notwendig, fehlende wichtige Versicherungsleistungen hinzuzubuchen.
Sollte ein Freund, Bekannter oder Nachbar den Hund hüten oder ausführen und dieser verletzt hierbei eine andere Person, ist eine Absicherung des sogenannten Fremdhüters durch die Hundehalterhaftpflicht wichtig.
Bei diesem Tarif erstattet die Hunde Haftpflicht auch dann, falls das Tier den Hundehüter (beispielsweise den Nachbarn oder Freund) beisst, der unentgeltlich den Hund hütet. Und ebenfalls greift hier der Versicherungsschutz auf für Mitglieder der Familie die in einem anderen Haushalt wohnen.
Wissenswert: Ein Hüterbiss ist nicht in der Leistung Fremdhüterrisiko abgesichert!
Es gibt viele Hundehalter die keine Hundehalterhaftpflicht haben. Sollten die nicht versicherten Hundehalter dann bei einem Schadensfall die Forderungsansprüche nicht zahlen können, dann geht der Geschädigte leer aus. Die Forderungsausfalldeckung übernimmt dann in solchen Fällen die Ersattung der Kosten, die durch den fremden nicht versicherten Hund entstanden sind.
Falls der nicht angeleinte Hund zum Beispiel im Wald völlig unerwartet einem Tier hinterherjagt und dabei einen Schaden anrichtet, steht der Halter des Hundes dafür in der Haftung. Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass der jeweilige Tarif den Versicherungsschutz für das Führen ohne Leine einschliesst.
Info:
Die Leinenpflicht ist allerdings ganz nach dem Bundesland und Ortschaft in gewissen öffentlichen Bereichen unterschiedlich geregelt. Daher sollte man die Bedingungen des jeweiligen Versicherers genau prüfen, ob der Versicherungsschutz auch trotz gesetzlicher Leinenpflicht gegeben ist.
Die Hundehalter Haftpflichtversicherung fungiert nicht nur als Versicherungsschutz in finanzieller Hinsicht, sondern bietet dem Hundebesitzer auch einen passiven Rechtsschutz bei Streitigkeiten vor Gericht. Sind die Schadensforderungen ungerechtfertigt, werden diese von der Hunde Haftpflicht Versicherung abgewehrt und die Kosten für das Gericht vom Versicherer übernommen.
Grundsätzlich ist dies vom jeweiligen Versicherer und dem vereinbarten Tarif abhängig. Allerdings gibt es Leistungsausschlüsse, die in den Vertragskonditionen bei einigen Anbietern ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um:
Falls der Schadensfall durch den Vierbeiner auf Vorsatz beruht, muss die Versicherungsgesellschaft nicht leisten. Was heisst, dass die Kosten für den Schaden vom Versicherer nicht erstattet werden. Durch Vorsatz herbeigeführte Schadensfälle muss der Hundebesitzer selbst bezahlen.
Wird der Hundebesitzer selbst durch seinen Hund verletzt oder es entsteht am Eigentum des Tierhalters ein Schaden, bietet die Hundehaftpflicht keinen Versicherungsschutz. Nimmt zum Beispiel das Fernsehgerät oder das Sofa durch den Hund Schaden, gibt es keinen Anspruch auf Leistung.
Wird durch den Hund einer Person die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt ein Schaden zugefügt, bietet die Hundehaftpflicht ebenfalls keinen Schutz. Für solche Fälle wird eine private Unfallversicherung benötigt. Wie die Bedingungen ganz genau geregelt sind, muss der Versicherungsnehmer den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Hundehaftpflichtversicherung entnehmen.
Prinzipiell werden Beschädigungen ausgeschlossen, die durch Verschleiss, Abnutzung und starke Beanspruchung herbeigeführt werden.
Info:
Die Leistungsausschlüsse und Details sind immer vom jeweiligen Tarif des Versicherers abhängig.
Nein, die Privathaftpflicht bietet nur einen Versicherungsschutz für Kleintiere wie zum Beispiel Nagetiere, Vögel oder auch Katzen.
Für Schadensfälle die durch einen Hund entstehen, ist der Halter durch eine Privathaftpflichtversicherung nicht geschützt. Entsteht nun durch den Hund ein Schaden, muss ein Hundebesitzer ohne Versicherungsschutz mit seinem kompletten Vermögen dafür haften.
Dabei muss eine gute Hundehaftpflicht gar nicht viel Geld kosten. Versicherungspolicen mit einem guten Leistungsumfang sind schon für etwa 40 Euro Jahresbeitrag zu bekommen.
Eine Hundehaftpflicht lässt sich schon für einen günstigen Jahresbeitrag ab etwa 40 Euro abschliessen. Die Angebote fallen allerdings je nach Versicherer unterschiedlich hoch aus und sind von mehreren grundlegenden Kriterien abhängig wie zum Beispiel:
Ja, die Versicherungsprämie für eine Hunde-Haftpflicht lässt sich bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen, da Haftpflichtversicherungen den Versicherten vor finanziellen Schwierigkeiten schützen und deshalb als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden können.
Allerdings gibt es für die steuerliche Geltendmachung für Versicherungsprämien bei den Vorsorgeaufwendungen auch bestimmte Maximalbeträge, die oftmals schon durch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht sind. Trifft dies nicht zu, lässt sich die Prämie für die Hunde-Haftpflicht und andere Versicherungsbeiträge bei der Einkommen-Steuererklärung als steuersenkend angeben.
Wer Besitzer eines sogenannten Listenhundes ist, der muss oftmals etwas länger nach einem Anbieter suchen, der einen "gefährlichen Hund" versichert. Denn die Auswahl an Versicherungsgesellschaften, die dem Hundehalter für einen Listenhund einen Versicherungsschutz bieten, ist meist nicht so gross. Allerdings ist es nicht ganz aussichtslos und es gibt auch Versicherungsgesellschaften die für problematische Vierbeiner eine passende Hundehaftpflicht oder eine Hundekrankenversicherung anbieten und auch hier rechnet sich immer ein Preisvergleich der verschiedenen Anbieter.
Beschädigt der Vierbeiner fremdes Eigentum oder fügt Dritten Verletzungen zu, kann dies richtig viel Geld kosten. Vor allem Personen- und Vermögensschäden können ganz schnell einmal mehrere Tausend Euro betragen. Wer keinen Risikoschutz durch eine Hundehaftpflicht-Versicherung hat, der steht als Hundebesitzer für Schäden seines Hundes in voller finanzieller Haftung.
Anbei ein paar unverbindliche Beispiele welche Kosten auf den Hundehalter ohne Versicherungsschutz zukommen könnten. Bei den Kosten und angegebenen Schadensfällen handelt es sich um unverbindliche Beispiele und ungefähre durchschnittliche Werte, diese können je nach Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen:
Beispiele für Kosten bei Schadensfällen:
Verstirbt der Hund vor dem Ende der Vertragslaufzeit, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dazu muss der Hundehalter eine Bescheinigung des Tierarztes für den Nachweis des Todes bzw. eine Bescheinigung über den Verkauf des Vierbeiners dem jeweiligen Versicherungsunternehmen einreichen. Dadurch wird das Vertragsverhältnis mit dem Versicherer vor Ablauf der Vertragslaufzeit aufgelöst. Bereits gezahlte Versicherungsbeiträge werden dann von der Hundehaftpflichtversicherung in der Regel anteilig wieder zurück erstattet.
Bekommt die Hundedame Nachwuchs, fragen sich Hundebesitzer natürlich, ob auch die Welpen automatisch bei der Hundehaftpflicht mitversichert sind. Das ist allerdings nicht immer automatisch der Fall, dass die kleinen Hundebabys automatisch mit abgesichert sind. Zahlreiche Versicherungstarife offerieren aber für eine bestimmte Zeitsspanne einen kostenlosen Versicherungsschutz, je nach Versicherer etwa für ein Jahr.
Innerhalb dieser beitragsfreien Zeitspanne haben die Hundebabys den selben Versicherungsschutz, der auch für das Muttertier gilt. Nach Ablauf dieser Frist müssen auch für die Hundewelpen extra Hundehaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Wie lange und ob die Welpen abgesichert sind, ist je nach Anbieter ganz unterschiedlich. Dies lässt sich jedoch ganz einfach durch einen Vergleich der jeweiligen Leistungen der Versicherer ermitteln.
Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, falls der Hund einen Schaden anrichtet und dabei nicht an der Leine war, obwohl dies vorgeschrieben ist? In so einem Fall kommt es ganz auf die vereinbarten Leistungen mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft an, da sich bei einigen Versicherern auch das Führen ohne Leine absichern lässt. Hat man den Tarif - kein Leinenzwang - bei der Versicherung gebucht, dann besteht auch Versicherungsschutz für Schäden, die ein freilaufender Hund verursacht.
Nicht erstattet werden allerdings Schäden, die von als gefährlich eingestuften Hunden angerichtet wurden, während sie trotz vorgeschriebenen Maulkorbzwang diesen nicht getragen haben. Ebenso werden Bussgelder nicht übernommen, falls der Hundehalter seinen Hund trotz Leinen- und Maulkorbzwang ohne Leine und Maulkorb führt und dabei kontrolliert wird und eine Geldstrafe bekommt.
Info:
Welche Rassen als bedrohlich eingestuft werden und deshalb einen Maulkorb tragen müssen, wird im jeweiligen Hundegesetz des entsprechenden Bundeslandes festgelegt.
Das ist je nach Bundesland und Ort ganz unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern besteht eine allgemeine Leinenpflicht, in anderen Bundesländern ist dies wiederum ortsabhängig geregelt und ebenso gibt es auch Bundesländer ohne eine allgemeine Regelung. Anbei eine unverbindliche Übersicht über die einzelnen Regelungen für Leinenzwang in Deutschland:
Ohne allgemeine Regelungen | Ortsbezogene Leinenpflicht | Allgemeine Leinenpflicht |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Brandenburg | Berlin |
Bayern | Bremen | Hamburg |
Niedersachsen | Hessen | |
Rheinland-Pfalz | Mecklenburg-Vorpommern | |
Sachsen | Nordrhein-Westfalen | |
Sachsen-Anhalt | Saarland | |
Thüringen | Schelswig-Holstein |
Ein Hundehaftpflicht Versicherung Vergleich rechnet sich immer, da sich die Versicherer sowohl bei den Konditionen wie auch im Umfang der Leistungen teils erheblich unterscheiden. Mit unserem online Vergleichsrechner lässt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote von verschiedenen Anbietern ganz unkompliziert und übersichtlich durchführen.
Tritt ein Schaden ein, wird der Hundebesitzer schnell merken, wie hilfreich und wichtig eine Hundhaftpflicht Versicherung ist. Der Versicherer nimmt dem Versicherungsnehmer die Schadensregulierung ab. Somit ist der Hundehalter finanziell entlastet und spart sich zudem auch noch viel Zeit. Der Versicherte sollte sich im Schadensfall, den sein Hund verursacht hat oder beteiligt war, in der Regel wie folgt verhalten:
Ist der Hund eines Hundehalters in einen Schadensfall verwickelt, den sein Hund verursacht hat oder beteiligt war sollte der Hundehalter den Vorfall so gut wie möglich direkt vor Ort klären. Wurde dabei eine Person verletzt, muss der Hundebesitzer je nach schwere der Verletztung sofort erste Hilfe leisten und/oder einen Notarzt rufen. Von den beteiligten Personen nach Möglichkeit immer die Namen und Anschriften festhalten und bei Unklarheiten oder Problemen im Zweifelsfall die Polizei rufen.
Nach dem Schadensfall sollte der Versicherungsnehmer unmittelbar das Versicherungsunternehmen über den Vorfall informieren. Dies ist auch dann erforderlich, sollten vom Gegner noch keine Schadensersatzforderungen gestellt worden sein. Die Angaben zum Schadensereignis müssen dem Versicherer gegenüber immer der Wahrheit entsprechend gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlieren. Für die Angaben zum Unfallgeschehen gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften eine Onlineformular zur Schadensmeldung und/oder eine Telefon-Hotline.
Die Hundehaftpflichtversicherung überprüft nun für den Versicherungsnehmer einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz des Gegners. Sollten die Schadensersatzforderungen berechtigt sein, trägt die Versicherung die Kosten für den Schadensfall. Sollten diese jedoch nicht gerechtfertigt sein, wehrt der Versicherer den Schaden ab. Falls erforderlich, wird die Versicherung dies auch vor Gericht tun und trägt hierzu dann auch die Gerichtskosten.